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Neuer Büchertipp -  online

 

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Vorsorgevollmacht

Eine Vertrauenssache

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie im Vorsorgefall zu vertreten. Die bevollmächtigte Person erhält von Ihnen die Befugnis, in Fragen rund um Ihre Gesundheit und Ihr Vermögen usw. zuTochter spricht mit Mutter entscheiden und zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gewährt Bevollmächtigten je nach Umfang weitreichende Befugnisse. Bevollmächtigen Sie nur eine Person, der Sie sprichwörtlich "blind vertrauen". Sprechen Sie mit der Person Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und Wertvorstellungen ab. So lassen sich im Vorfeld Schwierigkeiten vermeiden, und im Bedarfsfall kann die bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handeln.  

Inhalt einer Vorsorgevollmacht

Inhalt und Umfang einer Vorsorgevollmacht sind grundsätzlich frei bestimmbar. Meist umfasst eine Vorsorgevollmacht die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsortbestimmung (Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim), Recht der bevollmächtigten Person zur Einsicht in die Krankenakten, Besuchsrechte am Krankenbett und Fragen der Heilbehandlung. Die Vollmacht kann auch auf bestimmte Aufgabengebiete beschränkt werden.

Entscheiden Sie sich für eine Person, können Sie ihr eine Ersatzbevollmächtigte/einen Ersatzbevollmächtigten zur Seite stellen. Diese(r) Ersatzbevollmächtigte kann dann im Notfall für die bevollmächtigte Person einspringen, wenn diese kurzfristig oder dauerhaft verhindert ist. Befürchten Sie, dass die bevollmächtigte Person zwar Gesundheitsfragen in Ihrem Sinne regeln kann, aber mit Vermögensangelegenheiten überfordert sein könnte, ist es möglich, eine oder mehrere Personen hinzuziehen. Es besteht allerdings hier die Gefahr, dass die bevollmächtigten Personen unterschiedlicher Meinung sind und eine Entscheidung deshalb nicht möglich ist. 

Mustervollmachten individuell anpassen 

Grundsätzlich sollten Vollmachten schriftlich festgehalten werden. Gegenüber Dritten braucht die bevollmächtigte Person eine Vollmachtsurkunde. Vollmachten, die zu Verfügungen über Grundstücke oder zur Darlehensaufnahme berechtigen, müssen notariell beglaubigt werden.

Zahlreiche Formulierungshilfen für Vorsorgevollmachten sind im Internet zu finden. Sie sollten aber immer auf die persönliche Situation zugeschnitten werden. Das Bundesministerium der Justiz bietet auf seiner Internetseite eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zum Herunterladen an.

Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde

Die bevollmächtigte Person ist nur dann handlungsfähig, wenn sie im Besitz der Vollmachtsurkunde im Original ist. Kopien werden im Rechtsverkehr regelmäßig nicht akzeptiert. Das Dokument sollte deshalb an einem sicheren Ort hinterlegt werden, zu dem die Person Zugriff hat. Mehrere Möglichkeiten stehen Ihnen hier offen:

  • Sie händigen der bevollmächtigten Person die Urkunde bereits im Vorfeld aus und legen in einem zweiten Schreiben die Nutzungsbedingungen und Ihre Wünsche nieder. 
  • Heben Sie die Urkunde an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort in Ihrer Wohnung auf und informieren Sie die bevollmächtigte Person über den Hinterlegungsort.
  • Das Dokument wird einer dritten Person zur treuhänderischen Verwahrung übergeben mit der Auflage, es im Bedarfsfall an die bevollmächtigte Person zu übermitteln. 
  • Bei einer notariellen Vollmacht können Sie die Notarin bzw. den Notar anweisen, die Urkunde erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests über Ihre Handlungsunfähigkeit auszugeben. In einigen Bundesländern kann eine Vollmachtsurkunde auch beim Vormundschaftsgericht hinterlegt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
  • Sie können die Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen. Dann ist sichergestellt, dass das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung, ob die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers erforderlich ist, Kenntnis von der Vollmacht erhält. Das Gericht wird sich dann mit der bevollmächtigten Person in Verbindung setzen.
 
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KDA gründet Stiftung ProAlter

Ohne freiwilliges Engagement drohen Einbußen bei der Lebensqualität alter Menschen

Logo der Stiftung

Berlin (02.11.2007)

„Wenn wir das große Potenzial älterer Menschen zukünftig nicht verstärkt nutzen, läuft unsere Gesellschaft Gefahr, in eine soziale Schieflage zu geraten, in der alte hilfebedürftige Menschen die Verlierer sind", warnte Prälat i. R. Rudolf Schmidt, Vorstandsvorsitzender der neu gegründeten Stiftung ProAlter – für Selbstbestimmung und Lebensqualität, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Unter dem Motto „Das hilfreiche Alter hilfreicher machen" will die Stiftung dazu beitragen, die drohenden Folgen der demografischen Entwicklung abzumildern, indem das freiwillige Engagement älterer Menschen gefördert und gezielt für die Schwächsten der Gesellschaft, hilfe- und pflegebedürftige ältere Menschen, eingesetzt wird. „Dabei handelt es sich nicht um eine randständige "Luxus-Aufgabe", sondern um eine soziale Notwendigkeit", betonte Schmidt.

Um dieser Aufgabe Gewicht zu verleihen, hat sich das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) entschlossen, als Stiftungsgründer eine Million Euro als Startkapital einzubringen. „Mit unserer Stiftung wollen wir Projekte, Initiativen und Netzwerke vermehren, die es sich zur Aufgabe machen, die Lebensqualität und Selbstbestimmung älterer Menschen zu erhöhen", führte der KDA-Vorsitzende Dr. h. c. Jürgen Gohde aus.

„Ältere Menschen sind keine Risikofaktoren für die Lebensqualität zukünftiger Generationen, wie dies leider oft dargestellt wird. Im Gegenteil: Gerade die aktiven Älteren müssen mehr und mehr als wertvolle Ressource wahrgenommen werden, die das Zusammenleben aller bereichert", sagte die Gerontologin und Bundesfamilienministerin a. D. Prof. Dr. Ursula Lehr. „Die Lebenserfahrung, die Kompetenz, das Wissen, die besonderen Expertenfähigkeiten auf verschiedenen Gebieten und auch die Zeit und Geduld, die Ältere einzusetzen bereit sind, müssen wir als Chance und Motor für gesellschaftliche Veränderungen begreifen."


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