Vorsorgevollmacht
Eine Vertrauenssache
Mit
einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens
bevollmächtigen, Sie im Vorsorgefall zu vertreten. Die bevollmächtigte
Person erhält von Ihnen die Befugnis, in Fragen rund um Ihre Gesundheit
und Ihr Vermögen usw. zu entscheiden und zu handeln. Die Vorsorgevollmacht gewährt Bevollmächtigten – je nach Umfang –
weitreichende Befugnisse. Bevollmächtigen Sie nur eine Person, der Sie
sprichwörtlich "blind vertrauen". Sprechen Sie mit der Person Ihres
Vertrauens Ihre Wünsche und Wertvorstellungen ab. So lassen sich im
Vorfeld Schwierigkeiten vermeiden, und im Bedarfsfall kann die
bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handeln.
Inhalt einer Vorsorgevollmacht
Inhalt und Umfang einer Vorsorgevollmacht sind grundsätzlich frei
bestimmbar. Meist umfasst eine Vorsorgevollmacht die Bereiche
Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, Aufenthaltsortbestimmung
(Einweisung in Krankenhaus oder Pflegeheim), Recht der bevollmächtigten
Person zur Einsicht in die Krankenakten, Besuchsrechte am Krankenbett
und Fragen der Heilbehandlung. Die Vollmacht kann auch auf bestimmte
Aufgabengebiete beschränkt werden.
Entscheiden Sie sich für eine Person, können Sie ihr eine
Ersatzbevollmächtigte/einen Ersatzbevollmächtigten zur Seite stellen.
Diese(r) Ersatzbevollmächtigte kann dann im Notfall für die
bevollmächtigte Person einspringen, wenn diese kurzfristig oder
dauerhaft verhindert ist. Befürchten Sie, dass die bevollmächtigte
Person zwar Gesundheitsfragen in Ihrem Sinne regeln kann, aber mit
Vermögensangelegenheiten überfordert sein könnte, ist es möglich, eine
oder mehrere Personen hinzuziehen. Es besteht allerdings hier die
Gefahr, dass die bevollmächtigten Personen unterschiedlicher Meinung
sind und eine Entscheidung deshalb nicht möglich ist.
Mustervollmachten individuell anpassen
Grundsätzlich sollten Vollmachten schriftlich festgehalten werden.
Gegenüber Dritten braucht die bevollmächtigte Person eine
Vollmachtsurkunde. Vollmachten, die zu Verfügungen über Grundstücke
oder zur Darlehensaufnahme berechtigen, müssen notariell beglaubigt
werden.
Zahlreiche Formulierungshilfen für Vorsorgevollmachten sind im
Internet zu finden. Sie sollten aber immer auf die
persönliche Situation zugeschnitten werden. Das Bundesministerium der
Justiz bietet auf seiner Internetseite eine Vorlage für eine Vorsorgevollmacht zum Herunterladen an.
Aufbewahrungsort der Vollmachtsurkunde
Die bevollmächtigte Person ist nur dann handlungsfähig, wenn sie im
Besitz der Vollmachtsurkunde im Original ist. Kopien werden im
Rechtsverkehr regelmäßig nicht akzeptiert. Das Dokument sollte deshalb
an einem sicheren Ort hinterlegt werden, zu dem die Person Zugriff hat.
Mehrere Möglichkeiten stehen Ihnen hier offen:
- Sie händigen der bevollmächtigten Person die Urkunde bereits im
Vorfeld aus und legen in einem zweiten Schreiben die
Nutzungsbedingungen und Ihre Wünsche nieder.
- Heben Sie die
Urkunde an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort in Ihrer
Wohnung auf und informieren Sie die bevollmächtigte Person über den
Hinterlegungsort.
- Das Dokument wird einer dritten Person zur
treuhänderischen Verwahrung übergeben mit der Auflage, es
im Bedarfsfall an die bevollmächtigte Person zu übermitteln.
- Bei
einer notariellen Vollmacht können Sie die Notarin bzw. den Notar
anweisen, die Urkunde erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests über
Ihre Handlungsunfähigkeit auszugeben. In einigen Bundesländern kann
eine Vollmachtsurkunde auch beim Vormundschaftsgericht hinterlegt
werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen
Vormundschaftsgericht (Amtsgericht).
- Sie können die Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister
registrieren lassen. Dann ist sichergestellt, dass das
Vormundschaftsgericht bei der Prüfung, ob die Bestellung einer
Betreuerin/eines Betreuers erforderlich ist, Kenntnis von der Vollmacht
erhält. Das Gericht wird sich dann mit der bevollmächtigten Person in
Verbindung setzen.
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